Stadt HD: Weitere Menschen impfberechtigt

11.3.2021    Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet das Land Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag, 9. März 2021, an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren. Das hat das Sozialministerium bekanntgegeben. Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:

  • 16-17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen)
  • alle Personen ab 70 Jahren
  • alle Menschen ab 65 Jahren, die nach §3 impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).

Durch neue Studienergebnisse, die zeigen, dass AstraZeneca noch wirksamer ist, als bislang angenommen und zwar auch für Menschen ab 65 Jahren, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) angekündigt, den Impfstoff nun für alle ab 18 Jahren zu empfehlen. Das bedeutet, dass für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr nur die beiden immer noch sehr raren Impfstoffe Biontech und Moderna zur Verfügung stehen. Diese mussten wegen der geringen Verfügbarkeit bisher für Menschen über 65 Jahren aus der ersten Priorität reserviert werden.

Es besteht keine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung bekommt der Impfling den Impfstoff verbindlich mitgeteilt.

Impfzentren dürfen nur mit Impftermin betreten werden

Heidelberg verfügt über zwei Impfzentren: Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) auf dem Patrick-Henry-Village und das Kreisimpfzentrum (KIZ) im Gesellschaftshaus Pfaffengrund. Beide Einrichtungen dürfen nur nach Anmeldung zu einem vorab vereinbarten Termin betreten werden. Das ZIZ wird vom Rhein-Neckar-Kreis betrieben, das KIZ von der Stadt Heidelberg.

Termine in beiden Einrichtungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Entweder über die Webseite www.impfterminservice.de oder unter der Telefonnummer 116 117. Seit Anfang Februar gibt es auch eine Warteliste für Impftermine. Wer nicht sofort einen Termin bekommt, wird registriert und zurückgerufen oder erhält eine E-Mail, wenn wieder Termine frei sind. Heidelberger Seniorinnen und Senioren, die Hilfe bei der Terminanmeldung brauchen, können sich zudem an das Seniorenzentrum in ihrem Stadtteil wenden. Die Stadt bittet die Impfberechtigten im Kreisimpfzentrum Pfaffengrund darum, maximal 30 Minuten vor ihrem Impftermin zu kommen.

Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit einen Impfanspruch hat, muss eine entsprechende Bestätigung seines Arbeitgebers mitbringen.  

Entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen sind auf der Seite des Sozialministeriums unter der Rubrik „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“ abrufbar:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfen/

Die Impfung ist kostenlos.

 

 

11.03.2021 - 13:15