8.7.2022 Die Stadt Heidelberg hat in Sachen „Fauler Pelz“ beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg – vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe – eingereicht. Nach Ansicht der Stadt verletzt das RP bereits mit einer fachaufsichtlichen Weisung, wonach die Stadt dem RP einen beabsichtigten Zurückstellungsbescheid vorab zur Zustimmung vorzulegen habe, die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt.